Leistung
Leistungen zum Vorteil des Bauherrn
Architektur lebt von der Beteiligung unterschiedlicher Partner. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Erneuerung in der Architektur auch auf unsere Arbeitsprozesse zu übertragen und gemeinsam vom Entwurf über die Kommunikation bis zur Organisation neue Wege zu beschreiten.
Unsere Leistungen:
■ Projektentwicklung
■ Entwurfsplanung, Bauantrag
■ Ausführungs- und Detailplanung
■ Bauleitung und Bauüberwachung
■ Ausschreibung und Vergabe
■ Baubetreuung, SiGeKo
Unabhängig vom Budget erreichen wir ein Statement zeitgenössischer Architektur mit nachhaltig hohen funktionalen Qualitäten.
Weitere Leistungen im Überblick:
Energieberatung, Vor-Ort Beratung nach BAFA, Beratung zu Fördermöglichkeiten, Visualisierung, Präsentationen und Layout (Print und digitale Medien), Webdesign, Bauschilder (Gestaltung und Aufbau), Massenermittlung, Bauaufnahme, Raumbuch, Objektbetreuung, Hauskaufberatung, Gebäudewertermittlungen
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Architekten und Architektinnen bieten eine hundertprozentige Leistung für Planung und Ausführung an. Sie verläuft in neun klar definierten Schritten.
Die neun Leistungsphasen (LP)
In § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind neun Lesitungsphasen für Planung und Ausführung von Gebäuden beschrieben. Alle Phasen zusammen ergeben 100 Prozent der Architektenleistung.
LP 1: Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualität, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Ablauf; Anteil von 100% = 3%
LP 2: Vorplanung
Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276; Anteil von 100% = 7%
LP 3: Entwurfsplanung
Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276; Anteil von 100% = 11%
LP 4: Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen; Anteil von 100% = 6%
LP 5: Ausführungsplanung
Durcharbeiten aller Ergebnisse bis zur ausführungreifen Lösung, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen; Anteil von 100% = 25%
LP 6: Vorbereitung der Auftragsvergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung; Anteil von 100% = 10%
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung; Anteil von 100% = 4%
LP 8: Bauüberwachung
Überwachung des Ausbaus, dass in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaiger festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung; Anteil von 100% = 31%
LP 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen; Anteil von 100% = 3%
In Summe ergeben alle neun Leistungsphasen 100%
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Für Ihre Sicherheit auf der Baustelle – Ihr SiGeKo:
Bereits am 1.Juli 1998 ist die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ in Kraft getreten und nimmt seither den Bauherrn in die Pflicht, zur wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit auf Baustellen beizutragen.
„Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie die Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.“ Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung stellt so die Verantwortlichkeit im Vorwort seiner Broschüre „Bestellung eines geeigneten Koordinators“ klar.
Weil für die Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung eine besondere Eignung erforderlich ist, gibt der Verordnungsgeber dem Bauherrn die Möglichkeit, einen Teil der Maßnahmen, die er gemäß Baustelle zu treffen hat, einem Koordinator zu übertragen.
Durch spezielle Weiterbildungen und Kurse mit zertifizierten Abschlüssen erfüllt Thorsten Italiano diese Voraussetzungen und erbringt so bereits auf vielen Baustellen diese Sicherheits- und Gesundheitskoordination.